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„Die Stadt hat mir ein Durchfahrtsrecht für ihre Grundstücke für die Schottergrube zugesagt und dann widerrufen“, sagt Unternehmer Harald Glisic. Bürgermeister Dobusch habe ihm persönlich die Durchfahrt genehmigt. Er fürchtet, dass ohne die Durchfahrtsrechte das gesamte Projekt sterben könnte – obwohl es in mehreren Punkten von der Stadt in erster Instanz nicht genehmigt worden ist.
Im Gerichtsprozess, der gestern begann, soll geklärt werden, ob die Stadt Durchfahrtsrechte erteilte. Glisic sei mehrmals bei ihm gewesen, um Lobbying zu betreiben, sagte Dobusch: „Aber ich habe keine Zusage gegeben.“ Die Position der Stadt sei immer gewesen, dass das Fahrtrecht sekundär sei: „Vorrangig war, ob ein Abbau überhaupt möglich ist.“
Außerdem müsse Glisic als Kaufmann wissen, dass Dobusch so eine Zusage alleine gar nicht geben hätte können: „Alles, was über Kinkerlitzchen hinausgeht, braucht einen Kollegialbeschluss des Stadtsenates.“ Abgesehen davon fallen Liegenschaftsangelegenheiten ohnehin nicht in seine Zuständigkeit, so Dobusch.
Dass es keine Zusage für ein Durchfahrtsrecht gegeben habe, liege sogar schriftlich vor, verweist Planungsstadtrat Klaus Luger (SP) auf einen Brief des Gebäudemanagements aus dem Jahr 2006. Darin wird der Durchführung von Behördenverfahren für die Schottergrube zugestimmt. „Damit verbunden ist auch die Gestattung der Benützung von Teilflächen der städtischen Grundstücke (...) für die Errichtung einer Baustraße“, heißt es. „Daraus kann keine positive Bewertung Ihres Projektes seitens der Stadt Linz abgeleitet werden.“ Der Prozess wurde auf Jänner vertagt.